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Allgemeine Geschäftsbedingungen

B2B-SaaS-Plattform für Softwaretests

Produkt: TestZombie AI Anbieter: QA Agile OOD Stand: 12. August 2026
QA Agile OOD
Verila 5 · 1463 Sofia · Bulgarien · UIC 204840527 · VAT-ID BG204840527

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform TestZombie AI zwischen QA Agile OOD, Verila 5, 1463 Sofia, Bulgarien, UIC 204840527, VAT-ID BG204840527, als Anbieterin von TestZombie AI – nachfolgend „Anbieter“ oder „TestZombie“ – und ihren Kunden.

1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

1.3 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, soweit der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.4 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Bestellformulare und ausdrücklich vereinbarte Leistungsbeschreibungen haben im Fall von Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die cloudbasierte Softwareplattform TestZombie AI zur Unterstützung, Analyse und Automatisierung von Softwaretests für die Dauer des Vertrags zur Verfügung.

2.2 TestZombie kann – abhängig vom gebuchten Tarif, der Konfiguration und dem technischen Entwicklungsstand – insbesondere folgende Funktionen umfassen:

  • Verwaltung und Analyse automatisierter Softwaretests und Testläufe,
  • Erfassung technischer Test- und Laufzeitinformationen,
  • Erkennung veränderter, instabiler oder nicht mehr funktionierender Element-Lokatoren,
  • automatische oder unterstützte Wiederherstellung beziehungsweise Anpassung von Lokatoren („Healing“),
  • KI-gestützte Analyse-, Klassifizierungs- und Lösungsvorschläge,
  • Auswertung und Historisierung von Test-, Element- und Healing-Ergebnissen,
  • Dashboards, Reports und Benachrichtigungsfunktionen,
  • APIs, Bibliotheken, Integrationen und Entwicklerwerkzeuge sowie
  • weitere im jeweiligen Tarif, Angebot oder in der Produktdokumentation beschriebene Funktionen.

2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss gewählten Tarif, Angebot, Bestellformular, einer individuellen Leistungsbeschreibung sowie gegebenenfalls einem gesonderten Service Level Agreement („SLA“).

2.4 Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der vereinbarten Funktionen und deren vertragsgemäße Nutzbarkeit. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Testabdeckung oder die vollständige Vermeidung von Testfehlern ist nicht geschuldet.

3. Vertragsschluss und Benutzerkonto

3.1 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch Auftragsbestätigung, durch die Freischaltung eines kostenpflichtigen Kundenkontos oder durch einen sonstigen eindeutigen Vertragsschlussprozess des Anbieters zustande.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung und Bestellung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und vertragsrelevante Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

3.3 Zugangsdaten und API-Schlüssel sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Kunde darf sie nur solchen Personen zugänglich machen, die zur Nutzung im Rahmen des Vertrags berechtigt sind.

3.4 Der Kunde ist für Aktivitäten über seine Benutzerkonten und API-Zugänge verantwortlich, soweit diese seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind.

3.5 Bei Verdacht auf unberechtigte Nutzung oder Kompromittierung von Zugangsdaten hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren und zumutbare Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen.

4. Nutzungsrechte

4.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, TestZombie im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.

4.2 Soweit im Tarif Nutzungsgrenzen vorgesehen sind, ist das Nutzungsrecht auf die vereinbarte Anzahl von Benutzern, Projekten, Testläufen, Requests, Anwendungen, Datenvolumina oder sonstigen Nutzungseinheiten beschränkt.

4.3 Der Kunde darf die Plattform nicht ohne ausdrückliche Vereinbarung an Dritte vermieten, weiterverkaufen oder als eigenständigen Dienst anbieten. Die Nutzung durch verbundene Unternehmen oder externe Dienstleister des Kunden ist nur zulässig, soweit dies vom gebuchten Leistungsumfang erfasst oder ausdrücklich vereinbart ist.

4.4 Unzulässig ist insbesondere das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen, der unbefugte Zugriff auf fremde Mandanten oder Daten sowie der Versuch, nicht öffentlich zugänglichen Quellcode oder nicht dokumentierte interne Komponenten zu ermitteln, soweit dies nicht zwingend gesetzlich zulässig ist.

4.5 Zwingende gesetzliche Nutzungs- und Interoperabilitätsrechte bleiben unberührt.

5. Kundendaten und Inhalte

5.1 Sämtliche Rechte an vom Kunden eingebrachten Daten, Testfällen, Quelltexten, Elementinformationen, Screenshots, Page Sources, Logs, Konfigurationen und sonstigen Inhalten („Kundendaten“) verbleiben beim Kunden beziehungsweise beim jeweiligen Rechteinhaber.

5.2 Der Kunde räumt dem Anbieter für die Vertragsdauer diejenigen nicht ausschließlichen Nutzungs- und Verarbeitungsrechte ein, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind, insbesondere zur Speicherung, Übertragung, technischen Analyse, Indexierung, Auswertung und Verarbeitung im Rahmen von Test-, Reporting-, Healing- und KI-Funktionen.

5.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Übermittlung und Verarbeitung der von ihm bereitgestellten Kundendaten berechtigt ist und hierdurch keine Rechte Dritter oder gesetzlichen Vorgaben verletzt werden.

5.4 Kundendaten werden nicht zum Training allgemein verfügbarer KI-Modelle des Anbieters verwendet, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert mit dem Kunden vereinbart wurde.

5.5 Der Anbieter darf anonymisierte oder ausreichend aggregierte technische Nutzungsinformationen zur Verbesserung von Stabilität, Sicherheit, Fehlererkennung und Funktionalität der Plattform verwenden, sofern hierdurch weder der Kunde noch natürliche Personen identifiziert werden können und keine vertraulichen Inhalte offengelegt werden.

6. KI-gestützte Funktionen und Healing

6.1 TestZombie kann automatisierte, heuristische und KI-gestützte Funktionen zur Analyse von Testfehlern, Elementen, Lokatoren, Seitenstrukturen, Screens oder sonstigen technischen Informationen bereitstellen.

6.2 Solche Funktionen können insbesondere alternative Lokatoren ermitteln, Änderungen erkennen, Healing-Vorschläge erzeugen, Wahrscheinlichkeiten bewerten oder – abhängig von der Kundenkonfiguration – während eines Testlaufs alternative Elemente oder Lokatoren verwenden.

6.3 Automatisiert oder durch KI erzeugte Ergebnisse können technisch bedingt fehlerhaft, unvollständig oder für einen bestimmten Anwendungsfall ungeeignet sein. Der Anbieter gewährleistet daher nicht, dass jeder fehlerhafte Test geheilt werden kann oder dass jedes Healing-Ergebnis der fachlich vom Kunden beabsichtigten Anwendung entspricht.

6.4 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, dienen KI- und Healing-Ergebnisse als technische Unterstützung. Der Kunde bleibt für die fachliche Ausgestaltung seiner Tests und für die Entscheidung verantwortlich, in welchem Umfang automatisiert ermittelte Ergebnisse in Entwicklungs-, Test-, Freigabe- oder Produktionsprozessen verwendet werden.

6.5 Soweit die Plattform Konfigurationsmöglichkeiten für automatisches Healing, Bestätigungsstufen, Schwellenwerte oder die Auswahl eines KI-Dienstes bereitstellt, liegt deren Auswahl im Verantwortungsbereich des Kunden.

6.6 Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil ein automatisiertes Healing in einem konkreten Fall keine geeignete Alternative ermittelt oder ein KI-generiertes Ergebnis nicht dem gewünschten Ergebnis entspricht, sofern die zugrunde liegende Funktion im Übrigen vertragsgemäß arbeitet.

7. Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung

7.1 Der Kunde nutzt TestZombie ausschließlich vertragsgemäß und unter Beachtung der für ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

7.2 Der Kunde stellt sicher, dass durch die Nutzung keine Rechte Dritter verletzt und keine rechtswidrigen Inhalte verarbeitet werden.

7.3 Der Kunde ist für die von ihm erstellten Tests, Testabläufe, fachlichen Prüfkriterien, Zielsysteme und Freigabeentscheidungen verantwortlich.

7.4 Automatisierte Änderungen und Healing-Ergebnisse sind in dem Umfang zu überprüfen, der nach Art, Zweck und Kritikalität der getesteten Anwendung angemessen ist.

7.5 Der Kunde darf die Plattform nicht in einer Weise nutzen, die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform oder anderer Systeme gefährdet. Unzulässig sind insbesondere vorsätzliche Überlastungsangriffe, das Umgehen von Sicherheitsmechanismen sowie unbefugte Zugriffsversuche auf fremde Daten oder Systeme.

7.6 Soweit für die Nutzung technische Voraussetzungen, Client-Bibliotheken, Browser, Treiber, Appium-/Selenium-Versionen, Netzwerkzugänge oder Drittsoftware erforderlich sind, ist der Kunde für deren ordnungsgemäße Bereitstellung verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich vom Anbieter geschuldet werden.

8. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen der Plattform

8.1 Der Anbieter stellt die Plattform grundsätzlich rund um die Uhr zur Verfügung. Soweit nicht in einem gesonderten SLA abweichend vereinbart, beträgt die angestrebte technische Verfügbarkeit 99,5 % im Monatsmittel.

8.2 Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben Zeiten außer Betracht, in denen die Plattform insbesondere aufgrund der folgenden Umstände nicht verfügbar ist:

  • angekündigte planmäßige Wartungsarbeiten,
  • zwingend erforderliche Notfallwartungen,
  • Störungen, die vom Kunden oder dessen Systemen verursacht werden,
  • Ausfälle von Internet-, Telekommunikations-, Cloud- oder Drittinfrastrukturen außerhalb des angemessenen Einflussbereichs des Anbieters,
  • höhere Gewalt oder sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Ereignisse.

8.3 Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt und angekündigt, dass die Nutzung der Plattform möglichst wenig beeinträchtigt wird.

8.4 Der Anbieter darf die Plattform weiterentwickeln, Benutzeroberflächen und technische Komponenten ändern sowie gleichwertige technische Verfahren einsetzen, sofern die vertragsgemäße Nutzung hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

8.5 Bei wesentlichen nachteiligen Änderungen vereinbarter Hauptfunktionen wird der Anbieter den Kunden angemessen vorab informieren. Soweit die Änderung die vertragsgemäße Nutzung wesentlich beeinträchtigt und keine zumutbare Alternative bereitsteht, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

9. Beta-, Preview- und Testfunktionen

9.1 Der Anbieter kann Funktionen als „Beta“, „Preview“, „Experimental“, „Early Access“ oder vergleichbar gekennzeichnet bereitstellen. Solche Funktionen dienen insbesondere der Erprobung und können häufiger geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden.

9.2 Für Beta- und Preview-Funktionen gelten zugesagte SLA-Werte nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9.3 Der Kunde soll produktionskritische Prozesse nicht ausschließlich auf Beta- oder Preview-Funktionen stützen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

10. Drittanbieter, KI-Dienste und Unterauftragnehmer

10.1 Zur Erbringung einzelner Funktionen kann TestZombie Dienste Dritter einsetzen, insbesondere Hosting-, Infrastruktur-, E-Mail-, Monitoring-, Kommunikations- oder KI-Dienste.

10.2 Soweit dem Kunden verschiedene KI-Modelle oder technische Dienste zur Auswahl angeboten werden, richtet sich deren Nutzung nach der vom Kunden gewählten Konfiguration und der jeweils verfügbaren Produktfunktion.

10.3 Der Anbieter bleibt für die Erbringung der von ihm vertraglich geschuldeten Leistungen verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Kunde einen Drittanbieter unmittelbar beauftragt.

10.4 Soweit Drittanbieter zwingend eigene Nutzungsbedingungen voraussetzen oder datenschutzrechtlich als Unterauftragsverarbeiter eingebunden werden, wird dies im erforderlichen Umfang in der Produktdokumentation, der AVV oder einer Unterauftragsverarbeiterliste transparent gemacht.

11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

11.1 Anbieter und Kunde beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

11.2 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO („AVV“). Bei Widersprüchen zwischen der AVV und diesen AGB gehen die datenschutzrechtlichen Regelungen der AVV für die jeweilige Verarbeitung vor.

11.3 Der Kunde ist hinsichtlich der von ihm über die Plattform verarbeiteten personenbezogenen Daten für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, soweit er datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist.

11.4 Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der im Rahmen der Plattform verarbeiteten personenbezogenen Daten. Einzelheiten ergeben sich aus der AVV und gegebenenfalls einer Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.

11.5 Datenübermittlungen an Empfänger außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen nur, soweit hierfür eine nach dem anwendbaren Datenschutzrecht zulässige Grundlage besteht. Soweit möglich und vom Produkt unterstützt, können technische oder organisatorische Optionen zur Auswahl von Diensten oder Verarbeitungsregionen angeboten werden.

12. Vertraulichkeit

12.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

12.2 Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentliche technische, wirtschaftliche und geschäftliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, API-Schlüssel, Testdaten, Quelltexte, Sicherheitsinformationen, interne Dokumentationen sowie als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen.

12.3 Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits allgemein bekannt sind, ohne Pflichtverletzung allgemein bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften beziehungsweise vollziehbarer behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

12.4 Die Parteien stellen sicher, dass vertrauliche Informationen nur solchen Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen zugänglich gemacht werden, die sie zur Vertragsdurchführung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

12.5 Die Vertraulichkeitspflichten gelten für einen Zeitraum von drei Jahren nach Vertragsende fort; für Geschäftsgeheimnisse und Zugangsdaten gelten sie solange fort, wie deren Schutzwürdigkeit besteht.

13. Preise, Abrechnung und Umsatzsteuer

13.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer oder vergleichbarer indirekter Steuern, soweit diese anfallen.

13.2 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus. Nutzungsabhängige Entgelte können nachträglich anhand der im Abrechnungszeitraum gemessenen Nutzung berechnet werden.

13.3 Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen innerhalb der Europäischen Union kann – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung finden. Der Kunde stellt dem Anbieter hierzu eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die für die umsatzsteuerliche Behandlung erforderlichen Angaben zur Verfügung.

13.4 Rechnungen können elektronisch bereitgestellt oder per E-Mail übermittelt werden. Soweit keine automatische Zahlungsart oder abweichende Zahlungsfrist vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

13.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter kann nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen vorübergehend sperren, soweit die Sperrung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.

13.6 Preisänderungen für bestehende Verträge werden dem Kunden vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag vor Wirksamwerden der geänderten Preise zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Bereits begonnene und im Voraus bezahlte Abrechnungszeiträume werden nicht nachträglich verteuert.

14. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung

14.1 Soweit nicht individuell eine abweichende Laufzeit vereinbart wurde, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit monatlichen Abrechnungszeiträumen geschlossen.

14.2 Der Vertrag kann von jeder Partei jederzeit zum Ende des laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums ordentlich gekündigt werden. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

14.3 Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, oder über eine hierfür bereitgestellte Funktion innerhalb der Plattform erfolgen.

14.4 Für individuell vereinbarte Jahres-, Enterprise- oder Mindestlaufzeitverträge gelten die im jeweiligen Angebot oder Bestellformular vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsregelungen.

15. Außerordentliche Kündigung und Sperrung

15.1 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15.2 Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch den Anbieter kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde die Plattform vorsätzlich für rechtswidrige Zwecke verwendet, trotz Abmahnung wiederholt erheblich gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Plattform erheblich gefährdet oder mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug ist.

15.3 Soweit der wichtige Grund beseitigt werden kann, ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, soweit dies gesetzlich erforderlich und im Einzelfall zumutbar ist.

15.4 Bei akuten Sicherheitsrisiken, Missbrauch, Angriffen auf die Plattform oder drohenden erheblichen Schäden darf der Anbieter betroffene Zugänge vorübergehend sperren, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich und verhältnismäßig ist. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert, soweit dem keine Sicherheitsgründe entgegenstehen.

16. Folgen der Vertragsbeendigung und Datenlöschung

16.1 Mit Beendigung des Vertrags endet das Recht des Kunden zur Nutzung kostenpflichtiger Funktionen der Plattform, soweit keine Nachlauf- oder Exportphase vereinbart ist.

16.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, Daten, die er nach Vertragsende benötigt, rechtzeitig zu exportieren, soweit entsprechende Exportmöglichkeiten vorgesehen sind.

16.3 Soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder abweichenden Vereinbarungen bestehen, werden Kundendaten spätestens 30 Tage nach Vertragsende aus den produktiven Systemen gelöscht oder anonymisiert.

16.4 Sicherungskopien können aus technischen Gründen für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen bestehen bleiben und werden anschließend im Rahmen regulärer Backup-Zyklen gelöscht oder überschrieben. Während dieser Zeit werden sie nur für Wiederherstellungs-, Sicherheits- oder gesetzlich erforderliche Zwecke verarbeitet.

16.5 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere für Abrechnungs- und Geschäftsdokumente, bleiben unberührt.

17. Mängel und Leistungsstörungen

17.1 Der Kunde wird erkennbare Störungen oder Fehler der Plattform dem Anbieter möglichst unverzüglich und mit einer nachvollziehbaren Beschreibung, erforderlichen technischen Informationen und – soweit zumutbar – Reproduktionsschritten melden.

17.2 Der Anbieter wird reproduzierbare und vom Anbieter zu vertretende Fehler innerhalb einer ihrer Bedeutung angemessenen Frist untersuchen und beheben oder eine zumutbare Umgehungslösung bereitstellen.

17.3 Soweit eine Störung auf Systeme, Konfigurationen, Testskripte, Drittsoftware oder sonstige Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden zurückzuführen ist, unterstützt der Anbieter den Kunden nach Möglichkeit bei der Ursachenanalyse; ein Anspruch auf unentgeltliche Fehlerbehebung besteht insoweit nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

17.4 Gesetzliche Mängelrechte bleiben im Übrigen unberührt, soweit sie nicht wirksam durch den Vertrag oder diese AGB beschränkt werden.

18. Haftung

18.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsrechts, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

18.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf.

18.3 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

18.4 Soweit Datenverluste vom Anbieter zu vertreten sind, ist die Haftung im Rahmen der vorstehenden Regelungen auf den erforderlichen und angemessenen Aufwand zur Wiederherstellung der Daten begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und dem Risiko angemessener Datensicherung beziehungsweise Exportmöglichkeit typischerweise angefallen wäre.

18.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Organe und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

18.6 Keine Bestimmung dieser AGB beschränkt eine Haftung, soweit eine solche Beschränkung nach zwingendem Recht unzulässig ist.

19. Schutzrechte des Anbieters und Feedback

19.1 Alle Rechte an TestZombie, insbesondere an Software, Benutzeroberflächen, Datenmodellen, Dokumentationen, Marken, Designs, Konzepten und sonstigen eigenen Bestandteilen, verbleiben beim Anbieter beziehungsweise dessen Lizenzgebern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

19.2 Vom Kunden freiwillig übermitteltes Feedback, Verbesserungsvorschläge oder Fehlerhinweise darf der Anbieter unentgeltlich zur Weiterentwicklung seiner Produkte verwenden, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden und keine Rechte an Kundendaten übertragen werden.

20. Referenznennung

20.1 Der Anbieter darf Namen, Marken oder Logos des Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung zu Werbe- oder Referenzzwecken verwenden.

20.2 Eine erteilte Zustimmung kann der Kunde für die Zukunft widerrufen; bereits rechtmäßig erstellte Materialien werden im Rahmen zumutbarer Aktualisierungszyklen angepasst.

21. Höhere Gewalt

21.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf einem Ereignis höherer Gewalt beruht, das außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegt und dessen Auswirkungen trotz angemessener Maßnahmen nicht verhindert werden konnten.

21.2 Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle kritischer Infrastruktur, erhebliche Telekommunikations- oder Energieversorgungsstörungen, Arbeitskämpfe außerhalb des eigenen Betriebs oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.

21.3 Die betroffene Partei wird die andere Partei über eine erhebliche Beeinträchtigung und deren absehbare Auswirkungen informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist.

22. Änderungen dieser AGB

22.1 Änderungen dieser AGB für bestehende Vertragsverhältnisse werden nur wirksam, wenn sie zwischen Anbieter und Kunde vereinbart werden oder eine gesetzliche Grundlage eine Änderung ermöglicht.

22.2 Der Anbieter kann dem Kunden geänderte AGB für zukünftige Vertrags- oder Abrechnungszeiträume anbieten. Lehnt der Kunde die Änderung ab, kann er den Vertrag nach Maßgabe der vereinbarten Kündigungsregelungen beenden.

22.3 Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Kunden erfolgen oder zwingend aufgrund unmittelbar anwendbarer gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind, bleiben hiervon unberührt.

23. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung

23.1 Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Anbieters mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

23.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht, soweit gesetzlich zulässig.

23.3 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Dies gilt nicht, soweit ein Abtretungsausschluss gesetzlich unzulässig ist.

23.4 Der Anbieter darf den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung, Verschmelzung, Veräußerung des Unternehmens oder Übertragung des betreffenden Geschäftsbereichs auf einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

24. Anwendbares Recht

24.1 Für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Anbieter und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

24.2 Zwingende Vorschriften des anwendbaren Unionsrechts sowie sonstige zwingend anwendbare Vorschriften bleiben unberührt.

25. Gerichtsstand

25.1 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sind – soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist – ausschließlich die sachlich zuständigen Gerichte in Sofia, Bulgarien, zuständig.

25.2 Das Recht jeder Partei, bei einem nach den anwendbaren Verfahrensvorschriften zuständigen Gericht vorläufigen oder einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, bleibt unberührt.

26. Schlussbestimmungen

26.1 Änderungen und Ergänzungen individueller Vertragsvereinbarungen sollen zu Nachweiszwecken in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individueller Vereinbarungen bleiben unberührt.

26.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

26.3 An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit eine regelungsbedürftige Lücke besteht, gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der Parteien am nächsten kommt.

QA Agile OOD · TestZombie AI · Stand: 12. August 2026

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